Ich habe eine alte Aufschnittmaschine von vor September 1996, ohne Kennzeichnung
Ich habe eine alte Aufschnittmaschine von vor September 1996, ohne Kennzeichnung
Wenn Sie eine Privatperson sind und Ihre Aufschnittmaschine zu privaten Zwecken nutzen, können Sie sie auch weiterhin verwenden.
Wenn Sie hingegen der Inhaber oder Verantwortliche eines Ladengeschäfts sind, müssen Sie eine Risikobewertung der Maschine durchführen lassen (in Italien gem. Legislativdekret Nr. 626/94). Sie können sie auch einfach weiterbenutzen, müssen dann aber die volle Verantwortung dafür übernehmen.
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